Eine Norm, die dem Wunsch nach einer Hilfe für die „praktische akustische Gestaltung“ von Büroräumen sehr nahekommt, ist die VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“. Sie behandelt sowohl die unvermeidbaren akustischen Messgrößen als auch eine psychoakustische Komponente, also die Wirkung des negativ empfundenen Schalls auf den Menschen. Es ist der Mensch, der durch die akustische Gestaltung von Büroräumen seine hohe Leistungsbereitschaft behalten soll. Daher ist es ausgesprochen wichtig, die Wirkung der Akustik auf den Menschen zu berücksichtigen. Diese Richtlinie hat im Wesentlichen den Zweck, Büroräume in eigengenutzten Bereichen aus bau- und raumakustischer Sicht für die beabsichtigte Nutzung anzupassen. Hierzu gehören Einzel- und Mehrpersonenbüros. Die Empfehlungen für den Schallschutz können sinngemäß auch für Besprechungsräume angewendet werden, wobei bezüglich der raumakustischen Empfehlungen auf DIN 18041 verwiesen wird.
Dem Planer, den an der Planung beteiligten Personen und den Büronutzern werden Beurteilungsgrundlagen für die akustischen Verhältnisse zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sollte eine Schallpegelmessung vorgenommen werden. Die Hinweise in dieser Richtlinie zeigen Möglichkeiten, Belästigungen und Störungen der Büronutzer durch Geräusche aus dem eigenen und benachbarten Bereich weitgehend zu mindern. Die bauakustischen Empfehlungen ermöglichen eine Klassifizierung des Schallschutzes im Sinne von Vertraulichkeit, Ungestörtheit und akustischer Behaglichkeit.
Diese Richtlinie behandelt die Verminderung der Sprachverständlichkeit aus benachbarten Bereichen und die Senkung von Störgeräuschen zum störungsfreien Arbeiten. Hierfür hat die Norm VDI 2569 eine praxisnahe Tabelle, die durch den Vorschlag von verschiedenen akustischen Maßnahmen im Büroraum und den dazugehörenden Produkten die Erreichung der vergebenen Kennwerte empfiehlt. Bei der Betrachtung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte werden oftmals technische, organisatorische und persönliche Interventionsebenen beschrieben. Die organisatorischen und persönlichen Lärmminderungsbeiträge sind unverzichtbar, werden jedoch in dieser Richtlinie nicht detailliert behandelt. Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen Lösungen im Sinne von schallabsorbierenden Wänden, Akustikelementen an der Wand sowie akustische Stellwände und noch viel mehr Möglichkeiten an, um zu einer besseren Arbeitsplatzgestaltung im Büro und einem besseren Schallschutz im Büro beizutragen.
Möchten Sie Ihr Wissen über VDI 2569 anhand eines anschaulichen Artikels erweitern? Dann lesen Sie “Büroräume akustisch gut gestalten” von unserem technischen Leiter Herrn Bader.
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