August 2020
Die CoViD-19 Pandemie hält seit über einem halben Jahr die ganze Welt in Atem. Dass
dieses Virus keine kurzfristige Erscheinung ist, sondern weitreichende wie langfristige
Veränderungen mit sich brachte und immer noch bringt, dürfte im Bewusstsein vieler
Menschen mittlerweile angekommen sein. Der gegenseitige Schutz vor einer Infektion gilt
seither als neue Maxime des gesellschaftlichen Handelns – im privaten wie im öffentlichen
Bereich.
Und auch in der Arbeitswelt ist das Thema Infektionsschutz angekommen. Nachdem
das Home-Office zu Beginn der Pandemie fast schon eine Art Renaissance als alternative
Arbeitsform wiedererlebt hat, versuchen viele Unternehmen nun allmählich wieder einen
Weg in die Normalität zurück zu finden. Dass der bisherige Büro-Alltag dabei nicht mehr so
aussehen wird wie gewohnt, ist obsolet. Denn auch hier müssen Lösungen zum Schutz der
Mitarbeiter*innen und Alternativen zu bisherigen Raumkonzepte wie dem Trend des Open
Space Büros gefunden werden.
Mit einer Art Leitfaden für Schutzmaßnahmen vor Infektionen am Arbeitsplatz gibt der
Bund den Unternehmen jetzt eine Hilfestellung für die konkrete Umsetzung an die Hand.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu die neue „SARS-CoV-2
Arbeitsschutzregel“ veröffentlicht, die am 20.08.2020 in Kraft getreten ist. Diese konkretisiert
die Anforderungen an den Arbeitsschutz, stellt Regeln für den Arbeitsplatz im Büro auf und
schafft Rahmenbedingungen für die Anpassung von Büroräumen mit dem Fokus auf den
Infektionsschutz.
Solange kein Impfstoff für CoViD-19 vorhanden ist, bleiben Hygiene, Masken und ein Abstand
von mindestens 1,50 m die wichtigsten Instrumente im Infektionsschutz. Hinzu kommen
Maßnahmen wie die ausreichende Lüftung der Räumlichkeiten, die regelmäßige Reinigung
von Oberflächen und die Reduzierung von Kontakten durch Bildung von abwechselnden
Arbeitsgruppen und Home-Office, um die Möglichkeit einer Infektion zu reduzieren.
Doch was tun, wenn aus Platzgründen der vorgegebene Mindestabstand zwischen
Arbeitsplätzen selbst durch eine Neuanordnung des Mobiliars nicht eingehalten werden
kann? Hierfür hat das BMAS ebenfalls konkrete Vorgaben entwickelt, an denen sich
Unternehmen orientieren können. In solchen Fällen ist eine Trennung der Atembereiche
durch technische Maßnahmen wie Trennwände oder flexible Raumgliederungssysteme
durchzuführen. Diese sieht wie folgt aus:
Aus Perspektive vieler Arbeitgeber gestaltet sich die Umsetzung dieser Arbeitsschutzregeln
schon alleine aus Platz- und Kostengründen nicht immer ganz einfach. Die Umstrukturierung
von Büroräumen kostet Geld – schnelle Lösungen, die ein einfaches Nachrüsten bereits
bestehender Arbeitsplätze ermöglichen, sind da gefragter denn je.
Für eine fachgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen, können sich Unternehmen auch
Unterstützung durch einen Experten für Arbeitsplatzgestaltung holen. Der führende
Hersteller von Akustiklösungen für Büros PREFORM beispielsweise bietet neben geeigneten
Produkten wie Trennwänden oder Raumgliederungssystemen auch eine kompetente
Beratung für eine sichere Arbeitsplatzgestaltung rund ums Thema Infektionsschutz und
Akustik.
PREFORM (Schweiz) AG
Zunstrasse 11
CH-8152 Opfikon
PREFORM GmbH
Esbacher Weg 15
D-91555 Feuchtwangen
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