Die Coronasituation ist weiterhin ein Thema, das uns viel beschäftigt und ein Umdenken fordert. Zu Beginn der Pandemie wurde klar, dass es bei vielen Tätigkeiten nicht zwingend notwendig ist, diese immer am selben Ort und zu festen Arbeitszeiten zu erbringen. So wurden mobile Arbeitsplätze eingerichtet und Mitarbeiter konnten sich Ort und Zeit flexibel gestalten.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Unterschiede und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen der verschiedenen Arbeitsmodelle.
Was versteht man konkret unter Homeoffice?
Laut § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bezeichnet Homeoffice ein Büro zuhause, also ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Telearbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten. Dabei muss der Arbeitgeber die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit sowie alle wichtigen Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich festlegen. Die benötigte Ausstattung (Mobiliar und Arbeitsmittel einschließlich der Kommunikationseinrichtung) muss durch den Arbeitgeber bereitgestellt und installiert werden. Für den Telearbeitsplatz muss außerdem gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1, 3 ArbStättV und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden.
Was ist mobiles Arbeiten?
Mobiles Arbeiten hingegen ermöglicht es gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV, Aufgaben flexibel direkt vor Ort beim Kunden, in der Bahn oder spontan von zu Hause aus zu erledigen. Der wichtigste Unterschied zu einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz ist also die Flexibilität.
Um die Beschäftigten während der SARS-CoV-2-Epidemie zu schützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlich. Hier wird Homeoffice wie folgt definiert:
„Homeoffice ist eine Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mich dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich, zum Beispiel unter Nutzung tragbarer IT-Systeme (zum Beispiel Notebooks) oder Datenträger, für den Arbeitgeber tätig zu sein.“
Welche Herausforderungen ergeben sich dadurch?
Die Vielfältigkeit des mobilen Arbeitens kann auch einige Herausforderungen sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit sich bringen:
Für eine erfolgreiche Umsetzung sind also Vertrauen in die Leistung und Einsatzbereitschaft der Mitarbeitenden sehr wichtig. Mehr Absprachen, klare Strukturen und neue Kommunikationswege sind außerdem notwendig.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Bei mobiler Tätigkeit und wechselnden Arbeitsumgebungen kann nicht die Arbeitsstätte im eigentlichen Sinne beeinflusst werden. Daher ist es nur möglich, die Rahmenbedingungen der mobilen Arbeit festzulegen. Der zur Verfügung stehende Raum oder Zeitpunkt und Dauer der Tätigkeit können zwar nicht festgelegt werden, aber es bestehen Einflüsse auf den ungefähren zeitlichen Rahmen wie die Arbeitszeiten.
In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurden ebenfalls Rahmenbedingungen zum Thema Homeoffice als Form mobiler Arbeit konkretisiert, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Denn durch diese Arbeitsform kann die Zahl der gleichzeitig am Arbeitsplatz anwesenden Beschäftigten reduziert und der Infektionsschutz gefördert werden.
Trotz all der hilfreichen Vorgaben ist es für viele Unternehmen dennoch nicht möglich, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Die Kommunikation bzw. der Austausch sowie die Bindung an das Unternehmen und feste Strukturen sind essentiell für uns. Mit den verschiedenen Wandsystemen von PREFORM können Sie Ihr Büro so einrichten, dass der optimale Hygieneschutz zwischen den Arbeitsplätzen gewährleistet werden kann. Weiterhin verbessern Sie dadurch nicht nur die Büroakustik sondern auch das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter durch das moderne Design der PREFORM Produkte. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Planung Ihrer individuellen Lösung.
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