Die Norm regelt die akustischen Anforderungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit, insbesondere für die Sprachkommunikation. Das Ziel der DIN 18041 ist, für unterschiedliche Raumsituationen durch akustische Maßnahmen, wie beispielsweise den Akustik Wandabsorber oder mobile Schallschutzwände im Büro, eine bessere Sprachverständlichkeit zu erreichen. Des Weiteren trägt die Optimierung der Raumakustik zur betrieblichen Gesundheitsförderung bei.
Diese gesetzliche Vorschrift für Büroarbeitsplätze gilt für Räume mit einem Raumvolumen bis etwa 5 000 m 3. In der Norm werden zwei Anwendungen unterschieden, die der Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen, zum Beispiel Unterrichtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, Konferenzräume, Gerichts- und Ratssäle, Seminarräume, Hörsäle, Tagungsräume sowie Räume in Seniorentagesstätten, und über geringe Entfernungen wie zum Beispiel Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualität, Speiseräume, Kantinen und Umkleiden in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ausstellungsräume, Eingangshallen, Schalterhallen und Büros.
Im Sinne des inklusiven Bauens sind von Beginn der Planung an die Bedarfe von Personen mit eingeschränktem Hörvermögen zu berücksichtigen. Nicht nur die typischen “Veranstaltungsräume” dienen der Kommunikation, sondern Kommunikation findet überall dort statt, wo sich Menschen begegnen, zum Beispiel in Fluren, Foyers, Kantinen und Ähnliches. Die Norm berücksichtigt den aktuellen Kenntnisstand bezüglich Hörsamkeit und Inklusion und trägt somit zu einer betrieblichen Gesundheitsförderung bei.
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