Die neue Arbeitsstättenregel ASR A3.7 Lärm ist seit Mai 2018 in Kraft. Ziel ist die Reduktion der Schalldruckpegel in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten beschreiben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene auf Basis gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Der Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und passt die Richtlinien an und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt.
Im Rahmen des Anwendungsbereiches konkretisiert die ASR A3.7 die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Werden die Technischen Regeln vom Arbeitgeber eingehalten, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wenn sich der Arbeitgeber für eine andere Lösung entscheidet, muss er mindestens die gleiche Sicherheit für die Beschäftigten erreichen.
Der Schalldruckpegel ist in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen grundsätzlich so niedrig zu halten, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Es gibt drei Tätigkeitskategorien (hohe Konzentration, mittlere Konzentration, geringere Konzentration), nach denen sich der maximale Beurteilungspegel regelt. Für raumakustische Anforderungen an Büroräume werden abhängig von der Nutzungsart im unbesetzten Raum maximale Nachhallzeiten T in den Oktavbändern von 250 Hz bis 2000 Hz definiert.
Mit der ASR sollen Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung vermieden werden
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