Büroräume akustisch gut zu gestalten stellt für viele Büroraumplaner eine große Herausforderung dar. Diese Umsetzung gelingt auch oft nicht so, wie es der Nutzer gerne hätte. Vor allem leidet die akustische Behaglichkeit im Büro stark aufgrund von falscher akustischer Umsetzung. Abhilfe würde hier eine einheitliche Norm schaffen, die es ermöglicht, den Büroraumplaner so zu unterstützen, dass er relativ einfach den Raum akustisch gestalten kann. Dieses ist nur schwer zu erreichen, da die akustischen Normen auf der Grundlage von festen messbaren Kenngrößen basieren.
Maßgebende Regelwerke für die Planung sind VDI 2569 „Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro“ und DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“. Für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) von Bedeutung.
Möchten Sie mehr zum Thema Normierung erfahren?
Dann kontaktieren Sie uns jetzt.
Aktuelle Herausforderungen der Büroakustik, Infektionsschutz, Produktauswahl und noch vieles mehr waren Themen bei dem Interview mit Herrn Bader, Akustiker und Technischer Leiter von PREFORM. Tauchen Sie tiefer ein, in die Welt der Akustik mit dem nebenstehenden Video.
Eine Norm, die dem Wunsch nach einer Hilfe für die “praktische akustische Gestaltung” von Büroräumen sehr nahe kommt, ist die VDI 2569 “Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro”. Sie behandelt sowohl die unvermeidbaren akustischen Messgrößen als auch eine psychoakustische Komponente, also die Wirkung des negativ empfundenen Schalls auf den Menschen.
Es ist der Mensch, der durch die akustische Gestaltung von Büroräumen seine hohe Leistungsbereitschaft behalten soll. Daher ist es ausgesprochen wichtig, die Wirkung der Akustik auf den Menschen zu berücksichtigen.
Die Norm VDI 2569 enthält eine praxisnahe Tabelle, die durch den Vorschlag von verschiedenen akustischen Maßnahmen im Büroraum und den dazugehörenden Produkten die Erreichung der vergebenen Kennwerte empfiehlt.
Die Norm DIN 18041 bezieht sich auf Räume, die ein Raumvolumen bis circa 5.000 m³ haben. Sie legt die akustischen Anforderungen, Empfehlungen und Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit primär für die Sprachkommunikation samt der hierzu nötigen Maßnahmen fest.
In der Richtlinie werden zwei Anwendungen unterschieden:
Um eine gute Hörsamkeit der Raumgruppe A zu schaffen, ist das akustisch aufeinander abgestimmte Zusammenwirken von Raumgeometrie, -größe und -ausstattung sowie Gesamtstörschalldruckpegel zu beachten. Für diese Räume werden in Abhängigkeit der Nutzungsart und des Raumvolumens Anforderungen an die Nachhallzeit formuliert. Bei der Planung sind außerdem die Bedarfe von Personen mit eingeschränktem Hörvermögen zu berücksichtigen, denn auch sie müssen an der Sprachkommunikation teilnehmen können.
Für die Raumgruppe B werden in Abhängigkeit von der Verweildauer im Raum oder des Bedarfs an Lärmminderung bzw. Raumkomfort in DIN 18041 Empfehlungen für raumakustische Maßnahmen ausgesprochen. Die Empfehlungen richten sich hier jedoch nicht an die Nachhallzeit, sondern an das Verhältnis A/V von „äquivalenter Schallabsorptionsfläche A“ und Raumvolumen V. Die „äquivalente Schallabsorptionsfläche“ wird dabei aus den Materialeigenschaften (Schallabsorptionsgrad) und den geometrischen Flächen des Raums ermittelt.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten beschreiben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene auf Basis gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Der Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und passt die Richtlinien an und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt.
Im Rahmen des Anwendungsbereiches konkretisiert die ASR A3.7 die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Werden die Technischen Regeln vom Arbeitgeber eingehalten, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wenn sich der Arbeitgeber für eine andere Lösung entscheidet, muss er mindestens die gleiche Sicherheit für die Beschäftigten erreichen.
Der Schalldruckpegel ist in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen grundsätzlich so niedrig zu halten wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Es gibt drei Tätigkeitskategorien (hohe Konzentration, mittlere Konzentration, geringere Konzentration), nach denen sich der maximale Beurteilungspegel regelt. Für raumakustische Anforderungen an Büroräume werden abhängig von der Nutzungsart im unbesetzten Raum maximale Nachhallzeiten T in den Oktavbändern von 250 Hz bis 2000 Hz definiert.
Mit der ASR sollen Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung vermieden werden.
Die Festlegungen der ASR 3.4 zur Beleuchtung sind dazu da, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten und beschreiben für ausgewählte Tätigkeiten die erforderliche Beleuchtung zur gesundheitsgerechten Erledigung der Sehaufgaben. Der Einfluss des Tageslichts am Arbeitsplatz wird soweit berücksichtigt, wie dies für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten erforderlich ist.
Diese ASR findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung bestimmter Anforderungen dieser ASR begründen. In solchen Fällen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten durchgeführt werden müssen.
Die DIN EN ISO 354 | 2003-12 beschreibt ein Hallraum-Verfahren zur Messung des Schallabsorptionsgrades von akustischen Materialien, die zur Bekleidung von Wänden und Decken benutzt werden oder der äquivalenten Schallabsorptionsfläche von Einzelobjekten (Möbelstücke, Personen, etc.).
Das Verfahren ist allerdings nicht für die Messung der Absorptionseigenschaften schwach gedämpfter Resonatoren vorgesehen. Die erhaltenen Ergebnisse können zu Vergleichszwecken und für Entwurfsberechnungen in der Raumakustik und Lärmbekämpfung verwendet werden.
Das Dokument legt ein Verfahren fest, mit dem die frequenzabhängigen Werte des Schallabsorptionsgrades in eine Einzahlangabe umgeformt werden können. Die Einzahlbewertung nach diesem internationalen Norm-Entwurf kann verwendet werden, um Anforderungen zu formulieren und um akustische Eigenschaften von schallabsorbierenden Produkten zu beschreiben.
Die Bewertung ist ungeeignet, wenn die Produkte in einer anspruchsvollen Umgebung einzusetzen sind, die eines sorgfältigen akustischen Entwurfs auf Grundlage eines Gutachtens bedarf. In solchen Fällen sind nur vollständige frequenzabhängige Schallabsorptionswerte geeignet.
Dieser internationale Norm-Entwurf ist nicht anwendbar, wenn die Anwendungen nicht den gesamten Frequenzbereich der Bezugskurve abdecken. Dieser internationale Norm-Entwurf ist grundsätzlich auf alle Produkte anwendbar, für die der Schallabsorptionsgrad nach ISO 354 bestimmt wurde.
Die DIN EN ISO 17624 befasst sich mit der Wirksamkeit von Schallschirmen und legt die schall- und betriebstechnischen Anforderungen fest, die zwischen dem Hersteller oder Lieferanten und dem Nutzer von Schallschirmen zu vereinbaren sind.
Diese Internationale Norm ist auf die folgenden Arten von Schallschirmen anwendbar:
Wände von Teilkapseln und -kabinen, die zusammen mit den Raumbegrenzungsflächen ebenfalls zu einer Aufteilung des Raums führen und bei denen mehr als 10 % offen und nicht schalltechnisch behandelt sind, werden ebenfalls als Schallschirme betrachtet.
Diese Norm gilt nicht für Schrankwände und ähnliche mehrschichtig aufgebaute Wände, deren Dicke 0,2 m überschreitet, ebenso wenig wie für Tücher und andere Arten von abgehängten Blenden.
PREFORM (Schweiz) AG
Zunstrasse 11
CH-8152 Opfikon
PREFORM GmbH
Esbacher Weg 15
D-91555 Feuchtwangen
PREFORM GmbH
Esbacher Weg 15
D-91555 Feuchtwangen
Impressum • Datenschutz • Lieferbedingungen • AGB • Cookies